zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale)

  • Geschäftsjahr 2020

    Bericht zum Kodex
    Bericht der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle zum „Public Corporate Governance Kodex" der Stadt Halle (Saale)

    Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle entspricht im Geschäftsjahr 2020 den vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in öffentlicher Sitzung am 25.06.2014 beschlossenen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung in der Stadt Halle (Saale) (Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale), wobei nachfolgend aufgeführte Abweichungen vorliegen:

    Zu Rz. 67
    Der Beschluss des Aufsichtsrats zum Wirtschaftsplan (Genehmigung bzw. Empfehlung) soll bei Beteiligungen mit städtischem Zuschuss jeweils spätestens 7 Tage nach der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause und bei Beteiligungen ohne städtischen Zuschuss bzw. in Konzern-Struktur jeweils bis zum 30. Oktober erfolgen.

    Der Beschluss des Aufsichtsrats über die Empfehlung zum Wirtschaftsplan 2021 wurde nicht in der Frist von spätestens 7 Tagen nach der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause gefasst. Die durch die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat vorgelegte Empfehlung zur Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2021 und die Mittelfristplanung bis 2025 wurde zur Sitzung des Aufsichtsrates am 04.12.2020 beschlossen.

    Grund der Abweichung:
    Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie war die Theater, Oper und Orchester GmbH ab 13.03.2020 umfangreichen Restriktionen unterworfen. Der Proben- und Spielbetrieb war partiell vollständig eingestellt bzw. nur unter stark einschränkenden Bedingungen möglich. Die behördlichen Verordnungen hatten eine Reichweite von maximal 4 Wochen, so dass belastbare Planungen von Erlösen und Aufwendungen weder kurz- noch mittelfristig möglich waren.

    Zu Rz 70
    Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind

    • innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs von der Unternehmensleitung aufzustellen
    • innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen und
    • innerhalb von 8 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs von der Anteilseignerversammlung bzw. vom Stadtrat festzustellen.

    Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 wurde der TOOH erst am 15.09.2020 durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer zugestellt. Die Prüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer wurde demnach nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen.

    Der Beschluss des Aufsichtsrats über die Empfehlung an die Anteilseignerversammlung bzw. den Stadtrat zum Jahresabschluss 2019 sowie die Feststellung desselben durch den Stadtrat wurde nicht in der Frist von spätestens 8 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs gefasst.
    Die durch die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat vorgelegte Empfehlung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde per Umlaufbeschluss am 18.01.2021 vom Aufsichtsrat beschlossen und vom Stadtrat am 16.02.2021 bestätigt.

    Grund der Abweichungen:
    Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 fand im Zeitraum des Wechsels in der Geschäftsführung der TOOH statt. Die neu bestellte Geschäftsführerin benötigte eine gewisse Zeit der Einarbeitung.
    In den Sitzungen des Aufsichtsrates vom 30.10.2020 und 04.12.2020 wurde der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses aufgrund eines erhöhten Klärungsbedarfs zu einzelnen Prüfungsfeststellungen vertagt. Eine Empfehlung an den Stadtrat zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat erfolgte am 18.01.2021 per Umlaufbeschluss.

    Halle (Saale), 18. März 2022

    Entsprechungserkärung zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale) | 2020

  • Geschäftsjahr 2021

    Bericht zum Kodex Bericht der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle  zum 
    „Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale)"
     

    Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle entspricht im Geschäftsjahr 2021 den vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in öffentlicher Sitzung am 25.06.2014 beschlossenen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung in der Stadt Halle (Saale) (Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale)), wobei nachfolgend aufgeführte Abweichungen vorliegen: 

    Zu Rz. 67  
    Der Beschluss des Aufsichtsrats zum Wirtschaftsplan (Genehmigung bzw. Empfehlung) soll bei Beteiligungen mit städtischem Zuschuss jeweils spätestens 7 Tage nach der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause und bei Beteiligungen ohne städtischen Zuschuss bzw. in Konzern-Struktur jeweils bis zum 30. Oktober erfolgen. 
    Der Beschluss des Aufsichtsrats über die Empfehlung zum Wirtschaftsplan 2022 wurde nicht in der Frist von spätestens 7 Tagen nach der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause gefasst. Die durch die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat vorgelegte Empfehlung zur Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2022 und die Mittelfristplanung bis 2026 wurde zur Sitzung des Aufsichtsrates am 22.10.2021 beschlossen. 
    Grund der Abweichung:
    Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie war die Theater, Oper und Orchester GmbH umfangreichen Restriktionen unterworfen. Der Proben- und Spielbetrieb war partiell vollständig eingestellt bzw. nur unter stark einschränkenden Bedingungen möglich. Die behördlichen Verordnungen hatten eine Reichweite von maximal 4 Wochen, so dass belastbare Planungen von Erlösen und Aufwendungen weder kurz- noch mittelfristig möglich waren.

     
    Zu Rz. 70
    Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind

    • innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs von der Unternehmensleitung aufzustellen
    • innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen und
    • innerhalb von 8 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs von der Anteilseignerversammlung bzw. vom Stadtrat festzustellen. 

    Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 wurde der TOOH erst am 22.09.2021 durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer zugestellt. Die Prüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer wurde demnach nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen.

    Der Beschluss des Aufsichtsrats über die Empfehlung an die Anteilseignerversammlung bzw. den Stadtrat zum Jahresabschluss 2020 sowie die Feststellung desselben durch den Stadtrat wurde nicht in der Frist von spätestens 8 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahrs gefasst.
    Die durch die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat vorgelegte Empfehlung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde am 22.10.2021 vom Aufsichtsrat beschlossen und vom Stadtrat am 15.12.2021 bestätigt.

    Grund der Abweichungen:
    Durch diverse SARS-CoV-2 bedingten Personalausfälle und die anhaltende Erkrankung von leitenden Angestellten kam es zu den Verzögerungen.

    Halle (Saale), 17. Juni 2022

    Entsprechungserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale) | 2021

  • Geschäftsjahr 2022

    Entsprechungserklärung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle zum „Public Corporate Governance Kodex" der Stadt Halle (Saale)

    Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle entspricht im Geschäftsjahr 2022 vollumfänglich den vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in öffentlicher Sitzung am 25.06.2014 beschlossenen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung in der Stadt Halle (Saale) (Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale)).

    Halle (Saale), 16. Juni 2023

    Entsprechungserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale) | 2022

  • Geschäftsjahr 2023

    Bericht der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
    der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle
    zum »Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale)«

    Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle entspricht im Geschäftsjahr 2023 dem vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in öffentlicher Sitzung am 25.06.2014 beschlossenen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung in der Stadt Halle (Saale) (Public Corporate Governance Kodex der Stadt Halle (Saale)), wobei nachfolgend aufgeführte Abweichungem vorliegen:

    Zu Rz. 67
    Der Beschluss des Aufsichtsrats zum Wirtschaftsplan (Genehmigung bzw. Empfehlung) soll bei Beteiligungen mit städtischem Zuschuss jeweils spätestens 7 Tage nach der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause und bei Beteiligungen ohne städtischen Zuschuss bzw. in Konzern-Struktur jeweils bis zum 30. Oktober erfolgen. Der Beschluss des Aufsichtsrats über die Empfehlung zum Wirtschaftsplan 2024 wurde nicht in der Frist von spätestens 7 Tagen nach der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause gefasst. Die durch die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat vorgelegte Empfehlung zur Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 und die Mittelfristplanung bis 2028 wurde zur Sitzung des Aufsichtsrates am 13. Oktober 2023 beschlossen.

    Grund der Abweichung:
    Der Aufsichtsrat nimmt den Wirtschaftsplan 2024 in der Sitzung am 16.06.2023 zur Kenntnis. Der Beschluss des Wirtschaftsplanes 2024 wurde bis zu einem Ergebnis aus den Verhandlungen zum Zuwendungsvertrag für die Theater in Sachsen-Anhalt vertagt.

    Entsprechungserklärung zum „Public Corporate Governance Kodex" der Stadt Halle (Saale) I 2023