gültig ab 15. Oktober 2024 : Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucher*innen und der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht an, es sein denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrags gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
(3) Wiederverkäufer*innen verpflichten sich, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedem/jeder Abnehmer*in beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 – Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten der Veranstaltungen werden in den von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle herausgegebenen Veröffentlichungen und im Internet bekanntgegeben. Änderungen bleiben der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle bemühen, die Besucher*innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere, wenn diese durch Dritte (z. B. Presse) erfolgen, übernimmt die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 – Theater- und Konzertkasse/Abendkasse
(1) Die Theater- und Konzertkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle angegebenen Zeiten geöffnet. In der Spielzeitpause gelten gesonderte Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse.
(2) Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vor- und Nachmittagsvorstellungen. Die Abendkasse schließt mit Vorstellungsbeginn. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt.
§ 4 – Eintrittspreise und Ermäßigungen
(1) Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen der Bühnen Halle ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (Sonderveranstaltungen, Gastspiele etc.) ist eine abweichende Preisgestaltung möglich, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung bekannt gemacht wird.
(2) Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „B" im Schwerbehindertenausweis erhalten eine Freikarte für eine Begleitperson.
(3) Kinder, Schüler, Studierende, Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende/Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre und Inhaber eines Halle-Passes können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises Karten zum ermäßigten Preis erhalten.
(4) Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich aus den Veröffentlichungen und Aushängen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Dies gilt im Vorverkauf in begrenzter Platzauswahl nur für bestimmte Preisgruppen und an der Abendkasse nach Verfügbarkeit. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle ist berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Bei Premieren, Gastspielen, Silvester-, Neujahr-, Sonder- oder Fremdveranstaltungen sowie bei Kinderveranstaltungen besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen.
(5) Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren.
(6) Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom/von Besucher*in bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
(7) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Nachweis. Der Nachweis ist bei Einlass zur Veranstaltung zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Erhält der vorgelegte Nachweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.
§ 5 – Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen, Gutscheine
(1) Der Kartenverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Verkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle.
(2) Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und / oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
(3) Kartenbestellungen sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Die Regelungen über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind keine neuen Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Zahlungsforderungen möglich.
(4) Kartenreservierungen sind frühestens zum Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufig reserviert. Mit Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung der Kosten übermittelt. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich.
§ 6 – Abonnements
(1) Der Abschluss eines Abonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle.
(2) Das Abonnement wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behält sich vertragskonforme Änderungen des Abonnements jeweils zum Spielzeitwechsel vor.
(3) Das Abonnement kann über die regulären Vertriebswege der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle abgeschlossen werden. Nach Zahlungseingang gilt das Abonnement bis zum 31. Juli des Folgejahres, also bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit. Eine stillschweigende Verlängerung des Abonnements erfolgt nicht. Die Beendigung des Abonnements erfolgt automatisch zum 01. August der entsprechenden Spielzeit.
(4) Sofern das Abonnement auch für die darauffolgenden Spielzeit gewünscht ist, ist ein neues Abonnement abzuschließen. Abonnementwechsel und/oder ein Platztausch ist sind bei Neuabschluss eines Abonnements möglich. Während der Spielzeit können Änderungswünsche (z. B. nachträgliche Ermäßigungsansprüche, Wechsel des Abonnements oder des Abonnementplatzes) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
(5) Die Abonnementkarten berechtigen die Abonnent*innen zum Besuch der darauf aufgedruckten Veranstaltungen auf dem abonnierten Platz.
(6) Das Abonnement ist auf andere Personen übertragbar.
(7) Sofern die Abonnent*innen verhindert sind, eine angesetzte Vorstellung zu besuchen, können sie ihren Abo-Platz für einen anderen Termin dieser Inszenierung unter Vorlage der Abo-Karten an der Theater- und Konzertkasse tauschen. Der Tausch ist bis spätestens einen Tag vor dem jeweiligen Vorstellungsbeginn gegen eine Umtauschgebühr von 2 Euro zu vollziehen. In diesem Fall werden die Abo-Stammplätze zum Verkauf freigegeben. Ein Umtausch an der Abendkasse ist nicht möglich. Ein Umtausch in eine höhere Platzgruppe bzw. Preiskategorie ist durch Zuzahlung möglich. Steht für den Umtausch nur eine niedrigere Platzgruppe bzw. Preiskategorie zur Verfügung, wird der Differenzbetrag von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht erstattet. Wurde eine Veranstaltung durch Umtausch abgesagt, steht den Abonnent*innen dieser Platz in der getauschten Veranstaltung nicht mehr zur Verfügung. Umtauschscheine sind nicht in die nächste Spielzeit übertragbar. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig abgemeldete Veranstaltungen sowie verfallene oder verloren gegangene Umtauschscheine leistet die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle keinen Ersatz. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementveranstaltungen auf andere Wochentage und Tageszeiten zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementbetrages erhoben werden kann. Bei inszenierungsbedingten Sperrungen werden adäquate Plätze vergeben. Muss eine angekündigte Veranstaltung ausfallen oder bis zur Pause abgebrochen werden, werden die Besucher*innen durch eine Ersatzvorstellung entschädigt. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten. Bei Vorstellungsänderungen gegenüber dem veröffentlichten Spielplan, Abbruch nach der Pause, Änderungen der angekündigten Besetzungen, bei Versäumnis der Vorstellung durch die Besucher*innen oder durch sein verspätetes Eintreffen besteht kein Anspruch auf Ersatz.
(8) Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behält sich Vorstellungsänderungen vor, die unverzüglich öffentlich bekanntgegeben werden. Hierbei auftretende Rückgabewünsche von bereits gekauften Karten werden gesondert geregelt.
(9) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit des Abonnements besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.
§ 7 – Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten
(1) Verkaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Ein Anspruch auf Umtausch der gekauften Eintrittskarte besteht nicht. Im Falle eines ausnahmsweise gewährten Umtauschs einer Eintrittskarte, kann eine Stornogebühr erhoben werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
(2) Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Streik, Witterung u. ä.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten innerhalb von 10 Tagen zurückgegeben werden. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn der Zeitpunkt weniger als die Hälfte der Aufführungen oder bis zur Pause gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen der Besucher*innen wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
(3) Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle eine Ersatzkarte aus, wenn die Käufer*innen unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen, welche Karte sie gekauft hatte. Werden sowohl Originalkarte als auch Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucher*innen vorgelegt, haben die Inhaber*innen der Originalkarte Vorrang vor den Besitzer*innen der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob die Inhaber*innen der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
§ 8 – Meine-Bühnen-Card, Junge-Bühnen-Card, Unternehmer-Card
(1) Jede*r Besucher*in hat die Möglichkeit, die Angebote „Meine-Bühnen-Card“ und im Alter von 0 bis 30 (ab 18 Jahre nur für Auszubildende und Studierende mit Nachweis, z.B. Studentenausweis) „Junge-Bühnen-Card“ (nachfolgend beide „Bühnen-Card“ genannt) sowie das Angebot der „Unternehmer-Card“ zu nutzen. Die „Bühnen-Card“ und die „Unternehmer-Card“ können persönlich an der Theater- und Konzertkasse der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle, per Mail oder telefonisch bestellt und erworben werden; ein Erwerb über den Webshop ist nicht möglich.
(2) Die „Meine-Bühnen-Card“ berechtigt nach Zahlung eines einmaligen Jahrespreises zum Ticketerwerb von einer Karte pro „Meine-Bühnen-Card“ mit pauschaler Ermäßigung von 30 % auf den jeweiligen Ticketpreis für 12 Monate. Die „Junge-Bühnen-Card“ berechtigt nach Zahlung eines einmaligen Jahrespreises zum Ticketerwerb von einer Karte pro „Junge-Bühnen-Card“ für 8 Euro für die Sparten Neues Theater, Thalia Theater und Puppentheater sowie 10 Euro für die Sparten Oper, Ballett oder Staatskapelle Halle für 12 Monate. Die „Unternehmer-Card“ ist in 3 Varianten erhältlich (Gold, Silber und Bronze). Sie ist einlösbar für alle Sparten der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Ab 500 Euro Guthaben erhält der Kunde 10 % Ermäßigung auf alle Tickets für 12 Monate. Ab 750 Euro Guthaben erhält der Kunde 20 % Ermäßigung auf alle Tickets für 12 Monate. Ab 1000 Euro Guthaben erhält der Kunde 30 % Ermäßigung auf alle Tickets für 12 Monate.
(3) Alle Cards nach Absatz 1 sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und gelten nicht für Silvester-, Neujahrs-, Sonder- oder Fremdveranstaltungen.
(4) Alle Cards nach Absatz 1 ermöglichen das exklusive Vorverkaufsrecht über den Webshop der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle.
(5) Inhaber*innen einer Card nach Absatz 1 haben keinen Anspruch auf einen festen Sitz- oder Stehplatz. Die Platzvergabe erfolgt bei Vorstellungsbuchung nach Maßgabe der freien Plätze. Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf den festgelegten Platz oder Nacheinlass.
(6) Die „Bühnen-Card“ ist personengebunden. Sie ist bei jedem Veranstaltungsbesuch bei der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen.
(7) Jede Card nach Absatz 1 ist ab dem Tag des Kaufes oder ab dem jeweils definierten Beginn für ein Jahr gültig und gilt auch nur für Veranstaltungen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der jeweiligen Card. Die Unternehmer Card ist ab Kauf- bzw. Ausgabedatum analog von Gutscheinen im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gültig.
(8) Der Verlust der „Bühnen-Card“ oder „Unternehmer-Card“ ist der Theater- und Konzertkasse unverzüglich mitzuteilen. Die abhandengekommene Card wird storniert. Für den restlichen Gültigkeitszeitraum wird dem/der Inhaber*in eine neue Card erstellt.
§ 9 – Einlass zu den Aufführungen
(1) Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei dem/der Besucher*in.
(2) Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
(3) Beim Einlass in den Zuschauerraum ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. die Abonnementkarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis, wie Studentenausweis, die Bühnen-Card, Schwerstbehindertenausweis vorzulegen. Der Zeitpunkt des Einlasses in den Zuschauerraum erfolgt aufführungsbedingt.
(4) Nach Vorstellungsbeginn können Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler*innen und der anderen Besucher*innen erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Die Besucher*innen sind gehalten, den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächst verfügbaren Platzes Folge zu leisten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen werden.
§ 10 – Sichteinschränkungen
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können bei der Theater- und Konzertkasse oder Abendkasse erfragt werden.
§ 11 – Garderobe
(1) Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Für Taschen gilt dies bis zu einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm.
(2) Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an die Besitzer*innen der Marke ausgehändigt.
(3) Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst ausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher*innen ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Die Besucher*innen sind in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal ihren Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben und für die verlorene Marke EUR 3,00 zu bezahlen. Vertauschte, beschädigte oder abhandengekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
(4) Bei Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände haftet die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. für alle auf der Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt und erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher*innen.
§ 12 – Bild- und/oder Tonaufnahmen
(1) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls können die Besucher*innen vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungstechnik jeder Art, worauf Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnung wieder an dessen Eigentümer*innen ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
(2) Für den Fall, dass die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
§ 13 – Fundsachen
Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle bis zum Ablauf von 6 Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 987 ff. BGB.
§ 14 – Hausrecht
(1) Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucher*innen die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden.
(2) Die Besucher*innen dürfen lediglich den auf ihrer Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Haben sie einen Platz eingenommen, für den sie keine gültige Karte besitzen, kann die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle den Differenzbetrag erheben oder die Besucher*innen aus der Vorstellung verweisen.
(3) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
(4) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
(5) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht gestattet.
(6) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
(7) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.
§ 15 – Haftung
Für Personen- und Sachschäden, die die Besucher*innen in den Räumen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle erleiden, haftet die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
§ 16 – Datenschutz
Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutz (buehnen-halle.de).
§ 17 – Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen. Erfüllungsort ist Halle (Saale).
§ 18 – Inkrafttreten
Die Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 15. Oktober 2024 in Kraft.
Archiv
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AGB ab 20. August 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucher*innen und der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle für eigene Veranstaltungen in den eigenen Spielstätten. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht an, es sein denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Für Sonderveranstaltungen und für Abonnent*innen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen.
(2) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrags gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
(3) Wiederverkäufer*innen verpflichten sich, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedem/jeder Abnehmer*in beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 – Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten der Veranstaltungen werden in den von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle herausgegebenen Veröffentlichungen und im Internet bekanntgegeben. Änderungen bleiben der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle bemühen, die Besucher*innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere, wenn diese durch Dritte (z. B. Presse) erfolgen, übernimmt die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 – Theater- und Konzertkasse/Abendkasse
(1) Die Theater- und Konzertkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle angegebenen Zeiten geöffnet. In der Spielzeitpause gelten gesonderte Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse.
(2) Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vor- und Nachmittagsvorstellungen. Die Abendkasse schließt mit Vorstellungsbeginn. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt.
§ 4 – Eintrittspreise und Ermäßigungen
(1) Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen der Bühnen Halle ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (Sonderveranstaltungen, Gastspiele etc.) ist eine abweichende Preisgestaltung möglich, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung bekannt gemacht wird.
(2) Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „B" im Schwerbehindertenausweis erhalten eine Freikarte für eine Begleitperson.
(3) Kinder, Schüler, Studierende, Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende/Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre und Inhaber eines Halle-Passes können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises Karten zum ermäßigten Preis erhalten.
(4) Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich aus den Veröffentlichungen und Aushängen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Dies gilt im Vorverkauf in begrenzter Platzauswahl nur für bestimmte Preisgruppen und an der Abendkasse nach Verfügbarkeit. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle sind berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Bei Premieren, Silvester-, Neujahr, Gastspielen, Sonder- oder Fremdveranstaltungen sowie bei Kinderveranstaltungen besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen.
(5) Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren.
(6) Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom/von Besucher*in bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
(7) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Nachweis. Der Nachweis ist bei Einlass zur Veranstaltung zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Erhält der vorgelegte Nachweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.
§ 5 – Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen
(1) Der Kartenverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Verkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle.
(2) Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und / oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
(3) Kartenbestellungen sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Die Regelungen über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind keine neuen Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen möglich.
(4) Kartenreservierungen sind frühestens zum Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufig reserviert. Mit Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung der Kosten übermittelt. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Werden die Karten nicht innerhalb der mitgeteilten Frist bezahlt, kann die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle anderweitig über die Karten verfügen. Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Nach erfolgter Bezahlung können die Karten auf Wunsch der Bestellerin, des Bestellers entweder an der Abendkasse hinterlegt oder der Bestellerin, dem Besteller zugesandt werden. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt. Ausnahmsweise für die Abendkasse reservierte Karten bleiben bis eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn diese nicht abgeholt wurden, anschließend in den freien Verkauf. Beim Versand der Karten tragen die Käufer*innen das Versandrisiko. Bei Verlust ist die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Für den Versand wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr erhoben, die mit Bezahlung der Karten fällig ist.
(5) Schriftliche Kartenbestellungen werden mit Beginn des Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs zeitgleich mit dem Verkaufsbeginn an der Tageskasse und den telefonischen Bestellungen bearbeitet. Erst mit der telefonischen oder schriftlichen Rückbestätigung der Bestellung durch die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle gelten schriftlich bestellte Karten als vorläufig reserviert. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Im Übrigen gelten Absätze 3 und 4.
(6) Die Kartenbestellung im Rahmen des Online-Kartenverkaufs erfolgt nach den Bedingungen des Ticket-Verkaufssystems »CTS Eventim«/ticket online.
(7) Gutscheine für Theatereintrittskarten sind für einen frei wählbaren Wert (Minimum 10 Euro) in der Theater- und Konzertkasse, Große Ulrichstraße 51, oder im Webshop unter www.buehnen-halle.de zu erwerben. Beim Kauf von Theaterkarten wird der Gutschein nach Vorlage eingelöst. Der Wert des Gutscheins kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden. Für verlorengegangene Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Gutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gültig.
(8) Bei Zahlungsverzug behält sich die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den in § 247 BGB festgelegten Basiszinssatz zu erheben.
(9) Für Gruppenbestellungen gelten besondere Regelungen, die unter der Telefonnummer 0345-5110777 zu den Kassenöffnungszeiten erfragt werden können.
(10) Der Abschluss eines Abonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Das Abonnement wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behält sich vertragskonforme Änderungen des Abonnements jeweils zum Spielzeitwechsel vor. Das Abonnement verlängert sich jeweils um eine Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Platzänderungswünsche anzumelden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche (z. B. nachträgliche Ermäßigungsansprüche, Wechsel des Abonnements oder des Abonnementplatzes) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Den Abonnent*innen wird für jeden abonnierten Platz die Abonnementrechnung für eine Spielzeit zugestellt. Die Abonnent*innen überweisen den Rechnungsbetrag vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungsdatum ihres Abonnements auf das in der Rechnung angegebene Konto der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle. Nach Bezahlung erfolgt umgehend der Versand der AboKarten. Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Eintrittskarten berechtigen die Abonnent*innen zum Besuch der darauf aufgedruckten Veranstaltungen auf dem abonnierten Platz.
Das Abonnement ist auf andere Personen übertragbar.
Sofern die Abonnent*innen verhindert sind, eine angesetzte Vorstellung zu besuchen, können sie ihren Abo-Platz für einen anderen Termin dieser Inszenierung unter Vorlage der Abo-Karten an der Theaterkasse tauschen. Der Tausch ist bis spätestens einen Tag vor dem jeweiligen Vorstellungsbeginn gegen eine Umtauschgebühr von 2 Euro zu vollziehen. In diesem Fall werden die Stammplätze zum Verkauf freigegeben. Ein Umtausch an der Abendkasse ist nicht möglich. Ein Umtausch in eine höhere Platzgruppe bzw. Preiskategorie ist durch Zuzahlung möglich. Steht für den Umtausch nur eine niedrigere Platzgruppe bzw. Preiskategorie zur Verfügung, wird der Differenzbetrag von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht erstattet. Wurde eine Veranstaltung durch Umtausch abgesagt, steht den Abonnent*innen dieser Platz in der getauschten Veranstaltung nicht mehr zur Verfügung. Umtauschscheine sind nicht in die nächste Spielzeit übertragbar. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig abgemeldete Veranstaltungen sowie verfallene oder verloren gegangene Umtauschscheine leistet die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle keinen Ersatz. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementveranstaltungen auf andere Wochentage und Tageszeiten zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementbetrages erhoben werden kann. Bei inszenierungsbedingten Sperrungen werden adäquate Plätze vergeben. Muss eine angekündigte Veranstaltung ausfallen oder bis zur Pause abgebrochen werden, werden die Besucher*innen durch eine Ersatzvorstellung entschädigt. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten. Bei Vorstellungsänderungen gegenüber dem veröffentlichten Spielplan, Abbruch nach der Pause, Änderungen der angekündigten Besetzungen, bei Versäumnis der Vorstellung durch die Besucher*innen oder durch sein verspätetes Eintreffen besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle behält sich Vorstellungsänderungen vor, die unverzüglich öffentlich bekanntgegeben werden. Hierbei auftretende Rückgabewünsche von bereits gekauften Karten werden gesondert geregelt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.
§ 6 – Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten
(1) Verkaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Ein Anspruch auf Umtausch der gekauften Eintrittskarte besteht nicht. Im Falle eines ausnahmsweise gewährten Umtauschs einer Eintrittskarte, kann eine Stornogebühr erhoben werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
(2) Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Streik, Witterung u.ä.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten innerhalb von 10 Tagen zurückgegeben werden. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn der Zeitpunkt weniger als die Hälfte der Aufführungen oder bis zur Pause gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen der Besucher*innen wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
(3) Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle eine Ersatzkarte aus, wenn die Käufer*innen unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen, welche Karte sie gekauft hatte. Werden sowohl Originalkarte als auch Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucher*innen vorgelegt, haben die Inhaber*innen der Originalkarte Vorrang vor den Besitzer*innen der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob die Inhaber*innen der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
§ 7 – Einlass zu den Aufführungen
(1) Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei dem /der Besucher*in.
(2) Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
(3) Beim Einlass in den Zuschauerraum ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementsausweis, sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzulegen. Der Zeitpunkt des Einlasses in den Zuschauerraum erfolgt aufführungsbedingt.
(4) Nach Vorstellungsbeginn können Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler*innen und der anderen Besucher*innen erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Die Besucher*innen sind gehalten, den Anweisungen des Einlasspersonals, bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächst verfügbaren Platzes Folge zu leisten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen werden.
§ 8 – Sichteinschränkungen
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können vom Verkaufspersonal erfragt werden.
§ 9 – Garderobe
(1) Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Für Taschen gilt dies bis zu einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm.
(2) Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an die Besitzer*innen der Marke ausgehändigt.
(3) Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst ausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher*innen ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Die Besucher*innen sind in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal ihren Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben und für die verlorene Marke EUR 3,00 zu bezahlen. Vertauschte, beschädigte oder abhandengekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
(4) Bei Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände haftet die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. für alle auf der Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt und erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besucher*innen.
§ 10 – Bild- und/oder Tonaufnahmen
(1) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls können die Besucher*innen vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnung wieder den Eigentümer*innen ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
(2) Für den Fall, dass die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
§ 11 – Fundsachen
Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle bis zum Ablauf von 6 Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 987 ff. BGB.
§ 12 – Hausrecht
(1) Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. - verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucher*innen die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden.
(2) Die Besucher*innen dürfen lediglich den auf ihrer Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Haben sie einen Platz eingenommen, für den sie keine gültige Karte besitzen, kann die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle den Differenzbetrag erheben oder die Besucher*innen aus der Vorstellung verweisen.
(3) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
(4) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
(5) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nicht gestattet.
(6) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
(7) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.
§ 13 – Haftung
Für Personen- und Sachschäden, die die Besucher*innen in den Räumen der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle erleiden, haftet die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
§ 14 – Datenschutz
(1) Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website:
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.Wofür nutzen wir Ihre Daten? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern:
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung. Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
(2) Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen | Datenschutz
Die Theater, Oper und Orchester GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene Daten erhoben und anonymisiert gespeichert. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:Theater, Oper und Orchester GmbH Halle Universitätsring 24
D-06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 5110 500
E-Mail: info@buehnen-halle.deVerantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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(3) Datenschutzbeauftragter Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt. BREDEX GmbH Lindentwete 1 38100 Braunschweig E-Mail: edsb@bredex.de
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Wir verarbeiten die uns von Ihnen übermittelten Kontaktdaten daher auf Basis des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Ihnen auf Ihre Kontaktanfrage und eventuelle Anschlussfragen antworten zu können.
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Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
(5) Analyse Tools und Werbung | Google Analytics
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(7) Browser Plug-In
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(8) Widerspruch gegen Datenerfassung
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(9) Auftragsdatenverarbeitung
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um. (10) Demografische Merkmale bei Google Analytics Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem GoogleKonto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.
(11) Facebook Pixel
Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”). So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden. Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden. In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: www.facebook.com/about/privacy/. Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter www.facebook.com/ads/preferences/ deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein. Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.
(12) Newsletter | Newsletterdaten
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(13) Plug-Ins und Tools | YouTube
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(14) Vimeo
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(15) Google Web Fonts
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§ 15 – Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Theater, Oper und Orchester GmbH Halle ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen. Erfüllungsort ist Halle (Saale).
§ 16 – Inkrafttreten
Die Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 20. August 2023 in Kraft.